Suchmaschinenbetreiber wie Google müssen aufgrund des Rechts auf Vergessen zwar Links aus den Suchergebnissen entfernen, wenn diese die Persönlichkeitsrechte einer Person verletzen. Doch das Recht gilt nur für den EU-Raum, sagt der Europäische Gerichtshof (EuGH). Weltweit muss Google also nicht löschen – vorerst.