23.09.2019 15:37 Uhr, Quelle: CHIP
Thomas-Cook-Pleite: Betroffenen Urlaubern steht Schadenersatz zu
Berlin (dpa/tmn) - Thomas-Cook-Urlaubern, die ihre Reise am heutigen Montag oder am Dienstag nicht antreten können, steht Schadenersatz wegen entgangener Urlaubsfreuden zu. Daneben bekommen sie ihren Reisepreis zurückerstattet.
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