Das Landgericht Kiel hat einen Antrag auf eine einstweilige Verfügung gegen den schleswig-holsteinischen Provider Kielnet abgelehnt. Die Firma Kirchberg Logistik hatte verlangt, dass Kielnet den Zugriff auf verschiedene Porno-Dienste blockieren müsse, weil der Provider gegen geltende Jugendschutzgesetze verstoße. Das Landgericht Frankfurt hatte Arcor in einem ähnlichen Fall dazu verpflichtet, den Zugriff auf Porno-Seiten zu sperren.