Seitdem dem Frühsommer kreuzen die E-Scooter auch durch deutsche Städte, die Anbieter verteilen die Geräte in den Straßen. Fünf der Verleihfirmen hat nun aber der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) abgemahnt. Der Grund sind „zum Teil gravierende Verstöße“ in den Nutzungsbedingungen.