Der Bundesgerichtshof urteilte im Mai 2018, dass Dashcam-Aufnahmen vor Gericht zugelassen werden können (VI ZR 233/17), stellte aber gleichzeitig fest, dass eine dauerhafte anlasslose Überwachung datenschutzrechtlich unzulässig ist. In einzelnen Fällen sind Dashcam-Aufnahmen von Gerichten auch bereits zugelassen worden. Entscheidend ist eine „Interessenabwägung“.
Bisherige Ablehnungen von Das