Die dem Bundeswirtschaftsministerium unterstellte Bundesnetzagentur greift in den Streitfall um das iPhone-Geschäftsmodell ein. Nach der einstweiligen Verfügung, die Vodafone D2 gegen T-Mobile erwirkt hat ( wir berichteten ), muss die Telekom-Tochter in einer ähnlich gelagerten Beschwerde des Mobilfunkwiederverkäufers Debitel bis morgen