Die Polizeigesetze mehrerer Bundesländer, darunter auch in Hessen, erlauben das verdachtslose Einlesen von KFZ-Kennzeichen vorüberfahrender Fahrzeuge und den automatischen Abgleich mit Fahndungsdatenbanken. Gegner sehen damit das Recht der Fahrer auf informationelle Selbstbestimmung verletzt und klagten. Das Bundesverfassungsgericht verhandelt am Dienstag, den 20. November 2007 über Klagen gegen das Kennzeichen-Scannen in Hessen und Schleswig-Holstein.