15.07.2019 14:56 Uhr, Quelle: apfelpage.de
Gericht: StreamOn ist unzulässig und darf in dieser Form nicht weiter angeboten werden
Die Deutsche Telekom hat in der Streitfrage um die Zulässigkeit von StreamOn heute vor Gericht einen herben Rückschlag erlitten. Das Oberverwaltungsgericht NRW hat die Tarifoption in einem nun veröffentlichten Urteil als nicht vereinbar mit […]
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