Vorläufiges Aus für das StreamOn genannte Zero-Rating der Deutschen Telekom. Wie das Oberverwaltungsgericht des Landes Nordrhein-Westfalen in einem Eilverfahren entschieden hat, wird die Deutsche Telekom bei StreamOn nicht dem Grundsatz der Netzneutralität gerecht und verstoße außerdem gegen europäischen Roaming-Regeln.