Während die Telekom ihr StreamOn-Angebot in den letzen Monaten ausgebaut und mit Social&Chat eine neue Option kostenlos angeboten hat, hat nun das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen im Eilverfahren entschieden, dass StreamOn in der bisherigen Form vorläufig nicht weiter angeboten werden darf. Die Bundesnetzagentur stellte fest, dass „StreamOn“ gegen den europarechtlich verankerten Grundsatz der Netzneutralität […]