Die Betreiber von Plattformen im Darknet können laut einer Studie bereits nach geltendem Recht geahndet werden, wenn dort mit Illegalem gehandelt wird. Ein eigens dafür geschaffener Straftatbestand könne jedoch den Betrieb von Plattformen im Internet und Anonymisierungsdiensten gefährden. (Darknet, Datenschutz)