03.07.2019 12:09 Uhr, Quelle: Heise
Bundesgerichtshof: Online-Händler muss Matratze auch ausgepackt zurücknehmen
Einem Online-Händler ist es zuzumuten, eine vom Kunden bereits ausgepackte und zurückgeschickte Matratze wieder "verkehrsfähig" zu machen.
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