Der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien (Bitkom) und die Verwertungsgesellschaften GEMA und VG Wort haben sich auf urheberrechtliche Abgaben für USB-Sticks und Speicherkarten geeinigt. Diese fallen deutlich niedriger aus, als von den Verwertungsgesellschaften ursprünglich verlangt.