Zugriff auf iPhone ihres toten Manns: Apple fordert Gerichtsbeschluss von Witwe. Datenschutz kann man auch übertreiben? Mit Sicherheit. Zum Beispiel wenn Studierende Ihre Daten löschen können, und somit die Uni bei der Wahl der Sprachkurse austricksen. Aber muss ein Unternehmen unbedingt einen Gerichtsbeschluss haben, um der Ehefrau Zugang zu den Daten Ihres verstorbenen Mannes zu gewähren? Reicht nicht ein Totenschein? So geschehen aktuell in Großbritannien. Dort gab sich Apple mit den offiziellen Sterbeunterlagen nicht zufrieden.