Die Einrichtung eines öffentlichen WLAN-Hotspots auf einem vom Telekommunikationsdienstleister zur Verfügung gestellten kostenlosen Router stellt keine Beeinträchtigung der Rechte des Kunden dar. Der Bundesgerichtshof (BGH) urteilte heute letztinstanzlich, dass die Aktivierung eines solchen separaten Zugangs ohne ausdrückliche Zustimmung erfolgen darf, sofern dem Kunden unter anderem ein Widers