Der Bundesgerichtshof hat die Klage der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen gegen die Freischaltung einer zweiten WLAN-Kennung auf den Kabelroutern von Unitymedia endgültig abgewiesen. Dies sei zulässig, wenn es keine Sicherheits- und Haftungsrisiken oder Mehrkosten mit sich bringe. (Unitymedia, WLAN)