Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat einen weiteren Sieg gegen Google errungen: Wie das Landgericht Berlin vorher, entschied nun auch das Kammergericht im Sinne der Verbraucherschützer und erklärte weite Teile der Datenschutzerklärung von 2012 als unwirksam. Einige der untersagten Klauseln verwendet Google bis heute.