Ohne allzu große öffentliche Aufmerksamkeit hat es ein Entwurf für ein Darknet-Gesetz in den Deutschen Bundestag geschafft. Er definiert einen neuen Straftatbestand und richtet sich explizit gegen "Darknet-Märkte". Doch schwammige Formulierungen könnten auch Betreiber von Tor-Relays oder VPNs unter Generalverdacht stellen und normale Nutzer abschre