Die Frequenzversteigerungen für den neuen Mobilfunkstandard 5G können am 19. März beginnen, nachdem das Verwaltungsgericht Köln heute die Eilanträge von Deutscher Telekom, Mobilcom-Debitel, Telefónica und Vodafone gegen die Versorgungsauflagen abgewiesen hat. Die Entscheidungen sind unanfechtbar, wie das Gericht mitteilt.