12.03.2019 20:37 Uhr, Quelle: ComputerBase
Gerichtsurteil: StreamOn darf vorerst weiter angeboten werden
Die Deutsche Telekom muss vorerst nicht die Auflagen der Bundesnetzagentur erfüllen und darf laut einer Zwischenentscheidung des Oberverwaltungsgerichtes (OVG) für Nordrhein-Westfalen den Dienst StreamOn weiter anbieten.
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