Der Bezahlsender Sky muss infolge einer Niederlage vor Gericht seine AGB anpassen. In einem Urteil entschied das Münchner Landesgericht, dass Sky das vereinbarte Programmangebot nicht beliebig verändern darf. Gegen das Urteil geht der Pay-TV-Sender nun allerdings in Berufung. Mehr dazu im weiteren Text - im Video zeigen wir Ihnen, was sich hinter dem