Der Pay-TV-Sender Sky muss infolge einer Niederlage vor Gericht seine AGB anpassen. In einem Urteil entschied das Münchner Landesgericht, dass der Bezahlsender das vereinbarte Programmangebot nicht beliebig verändern darf. Mehr dazu im weiteren Text - im Video zeigen wir Ihnen, was sich hinter dem neuen Angebot Sky X verbirgt.