Erfolg für die Verbraucherzentrale: Das Berliner Kammergericht hat sieben von acht beanstandeten Klauseln in der Datenschutzrichtlinie von Apples Onlinestore für rechtswidrig erklärt. Die Richter bestätigten damit weitestgehend ein Urteil des Landgerichts Berlin aus dem Jahr 2013.
Apple auf Unterlassung verklagt
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hatte Apple Sales International,