Bereits 2011 erklärte der Verbraucherzentrale Bundesverband Klauseln in der Apple-Datenschutzrichtlinie für ungültig. Diese Auffassung ist jetzt vom Berliner Kammergericht bestätigt worden. Schon der Titel sei irreführend, heißt es in dem Urteil. Die DSGVO gelte zudem auch für ältere Texte. (Apple, Datenschutz)