07.02.2019 16:19 Uhr, Quelle: ZDNet Deutschland
Facebook: Bundeskartellamt untersagt Zusammenführung von Nutzerdaten
Nur mit freiwilliger Einwilligung darf der Konzern Daten von WhatsApp und Instagram dem Facebook-Konto zuordnen. Da Facebook marktbeherrschend ist, darf es die Nutzung nicht vom Einverständnis mit seinen Datenpraktiken abhängig machen.
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