29.01.2019 14:36 Uhr, Quelle: Heise
Bundesverfassungsgericht: Mail-Provider muss IP-Adressen herausgeben
Auch E-Mail-Anbieter, die mit hohem Datenschutz werben, müssen mit Strafverfolgern kooperieren und auf Anfrage IP-Adressen nennen. Das hat Karlsruhe bestätigt.
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