29.01.2019 14:18 Uhr, Quelle: golem

IP-Stripping: E-Mail-Anbieter muss auf Verlangen IP-Adressen mitloggen

Datenschutz als Verkaufsargument hat seine Grenzen. Ein E-Mail-Provider muss auf Anordnung die IP-Adressen von Nutzern herausgeben, auch wenn er sie nicht generell erfassen will, hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. (E-Mail, Google)

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