In Frankreich wurde die erste hohe Strafe gemäß der Datenschutz-Grundverordnung verhängt. Google habe die neuen Anforderungen nicht ausreichend erfüllt, entschied die dortige Datenschutzbehörde. Angestoßen hat das Verfahren der Datenschützer Max Schrems. (DSGVO, Soziales Netz)