Eigentlich sollte der umstrittene Artikel 13 der EU-Urheberrechtsreform die Rechteinhaber gegenüber Plattformen wie Youtube stärken. Doch nun warnen TV-Sender und Medien vor Nachteilen durch das Gesetz. Software-Entwickler sollen keine zusätzlichen Rechte bekommen. Von Friedhelm Greis (Leistungsschutzrecht, Urheberrecht)