Ein Erfolg für die Verbraucherzentrale NRW: Auch das Oberlandesgericht München hat nun in einem Urteil bestätigt, dass Amazons Dash-Button gegen deutsche Gesetze verstößt. Hat es Bestand, kann der Online-Händler den Bestellknopf in der aktuellen Form nicht weiter anbieten. Amazon will allerdings Rechtsmittel einlegen.