Schon seit dem Start von StreamON bei der Telekom gibt es immer wieder kritische Stimmen zu diesem Angebot. Mit StreamON können die Kunden auf die verschiedensten Video- oder Musikstreaming-Angebote zugreifen, ohne dass die Nutzung auf ihr Datenvolumen angerechnet wird. Nun wurde vom VG Köln das Urteil gefällt, dass der Konzern damit tatsächlich gegen geltendes Recht