19.10.2018 08:18 Uhr, Quelle: Heise
Bundestag: Telekom kann höhere Preise rückwirkend durchsetzen
Die Telekom darf künftig gerichtlich erstrittene höhere Entgelte für Vorleistungen von großen Wettbewerbern rückwirkend einfordern.
Weiterlesen bei Heise
JustMac.info