Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs zum Filesharing ändert nichts. Es bestätigt nur die bisherige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs. Anschlussinhaber haben nach der grundrechtlich weiterhin besonders geschützten Familie keine näheren Nachforschungspflichten und müssen Angehörige nicht ausspionieren. (Urheberrecht, Tauschbörse)