18.10.2018 18:45 Uhr, Quelle: golem

Europäischer Gerichtshof: Kein schwarzer Tag für alle Filesharing-Abgemahnten

Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs zum Filesharing ändert nichts. Es bestätigt nur die bisherige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs. Anschlussinhaber haben nach der grundrechtlich weiterhin besonders geschützten Familie keine näheren Nachforschungspflichten und müssen Angehörige nicht ausspionieren. (Urheberrecht, Tauschbörse)

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