Eine Sicherheitslücke im Anwaltspostfach BeA konnte nicht behoben werden, da es sich um ein grundlegendes Designproblem handelt. Die Bundesrechtsanwaltskammer löste das, indem sie das Problem wegdefinierte - mit einer abenteuerlichen Begründung: Der Schutz der Nachrichten ist nicht so wichtig, nur die Anhänge müssen geschützt sein. (BeA, Verschlüsselung)