06.09.2018 16:45 Uhr, Quelle: Heise
Oberlandesgericht: Meinungsfreiheit sticht Hausrecht bei Facebook
Facebook muss die Meinungsfreiheit und andere Grundrechte so beachten wie der Staat, sagt das Oberlandesgericht München. Interne Löschvorgaben seien ungültig.
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