Die Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger deutet in einem aktuellen Interview an, in welche Richtung ein künftiges Leistungsschutzrecht für Presseerzeugnisse gehen könnte. Gegenüber DRadio Wissen führte sie aus, warum Presseverlage bei einer gewerblichen Nutzung von Content auf ein moderates Bezahlsystem bestehen müssen und warum bereits „Snippets“ und Textzitate Bestandteil dieses Leistungsschutzrechts sind. Quo vadis digitales Urheberrecht?