Die Gebühr beim Kauf eines Onlinetickets über CTS Eventim könnte weiter bestehen bleiben, aber geringer ausfallen. Falls es das Urteil des Bundesgerichtshofs erlaube, wolle der Kartenverkäufer weiterhin eine Servicegebühr für das Selbstausdrucken von Tickets erheben. (Verbraucherschutz, Internet)