Der Bundesgerichtshof hat den seit geraumer Zeit schwelenden Rechtsstreit zwischen der Verbraucherzentrale NRW und Eventim mit einer Niederlage für den Online-Tickethändler beendet. Damit erklärte das Gericht die Service-Gebühr für die elektronische Übermittlung einer Eintrittskarte zum Selbstausdruck für unzulässig.