19.10.2007 16:05 Uhr, Quelle: CHIP
Strenge Alterskontrolle bei Porno-Webseiten
Die Eingabe von Personalausweisnummer und Postleitzahl genügt nicht, um auf Porno-Webseiten die eigene Volljährigkeit nachzuweisen. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
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