19.10.2007 14:50 Uhr, Quelle: golem

Jugendschutz: Prüfung der Ausweisnummer reicht nicht

Die Abfrage einer Personal- oder Reisepassnummer reicht nicht aus, um den jugendschutzrechtlichen Anforderungen bei pornographischen Internet-Angeboten gerecht zu werden. Dies entschied der Bundesgerichtshofs (AZ I ZR 102/05) und stellt zudem fest: "Auch wenn zusätzlich eine Kontobewegung erforderlich ist oder eine Postleitzahl abgefragt wird, genügt ein solches System den gesetzlichen Anforderungen nicht."

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