Die Befugnisse zum Abruf von Informationen über Konten bei Finanzdienstleistern werden ständig weiter ausgeweitet und immer häufiger genutzt. Berechtige Ämter haben allein im ersten Halbjahr 38 Prozent mehr Anträge gestellt und die Zahl auf 391.442 hochgeschraubt. An vorderster Stelle stehen Gerichtsvollzieher. Von Justus Staufburg (Datenschutz, Security)