Der Bundesgerichtshof hat ein Grundsatzurteil zur Haftung für offene Wifi-Hotspots gesprochen. Das seit 2017 geltende neue Telemediengesetz mit der Abschaffung der Störerhaftung wurde bestätigt. Wenn Urheberrechte verletzt werden, kann aber eine Sperrung von Filesharing-Software verlangt werden. (Störerhaftung, WLAN)