Der Rundfunkbeitrag (ehemals GEZ-Gebühr) ist nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts im Großen und Ganzen mit dem Grundgesetz vereinbar. Eine wichtige Änderung gibt es dennoch: Die Regelung, nach der Menschen mit zwei Wohnungen den Beitrag doppelt zahlen müssen, wird gekippt. Die letzte Erhöhung der Zwangsgebühr liegt inzwischen rund zehn Jahre