Ist der Rundfunkbeitrag für ARD, ZDF, Deutschlandradio und Co. im Volksmund immer noch gerne GEZ-Gebühr genannt in Wirklichkeit eine Steuer? Ist es überhaupt zulässig, dass monatlich 17,50 Euro pro Haushalt erhoben werden? Das Bundesverfassungsgericht hat heute ein wegweisendes Urteil gefällt.weiterlesenThemen: Beitragsservice (ehem. GEZ), Beitragsservice (ehem. GEZ)