19.07.2018 11:54 Uhr, Quelle: golem
Bundeskabinett: Telekom kann höhere Vorleistungspreise nachträglich erheben
Die Telekom kann die Preise für Konkurrenten, die ihr Netz anmieten, nun auch rückwirkend erhöhen. Davor sind nach einer Gesetzesänderung nur noch kleinere Anbieter geschützt. (Telekom, Glasfaser)
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