Juristische Niederlage für MediaMarkt: Der Elektronikhändler darf bei Onlinebestellungen keine vagen Lieferangaben mehr machen. Formulierungen wie bald verfügbar verstoßen nach Meinung des Oberlandesgericht München gegen die Informationspflicht der Anbieter. Das Urteil könnte Signalwirkung haben. weiterlesenThemen: Media Markt, Media Markt-Prospekt, Media Markt