29.06.2018 11:36 Uhr, Quelle: golem

Hasskommentare gelöscht: Meinungsfreiheit gilt auf Facebook nur eingeschränkt

Nutzer können sich bei ihren Kommentaren in sozialen Medien nur beschränkt auf die grundrechtlich geschützte Meinungsfreiheit berufen. Facebooks Gemeinschaftsstandards können einem Gerichtsurteil zufolge dem Grenzen setzen. (Netzwerkdurchsetzungsgesetz, Soziales Netz)

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