Ein Arzt hat eine Ein-Sterne-Bewertung seiner Praxis bei Google als geschäftsschädigend gewertet, das Landgericht Lübeck hat ihm recht gegeben. Google muss die Bewertung löschen, laut Gericht überwiegt das Schutzinteresse des Betroffenen die von Google eingebrachte Meinungsfreiheit. (Google, Internet)