Wer im Netz anonym bleiben will, kann dafür unter anderem das Tor-Netzwerk nutzen, das alle Anfragen mehrfach umleitet. Die Betreiber von Tor-Übergangsknoten ins offene Netz, können aber leicht ermittelt werden. Müssen sie haften, wenn Unbekannte über den Kanal Gesetze verletzen? Das prüft der BGH.