Nach jahrelangem Rechtsstreit sieht nun der neue Telemedien-Staatsvertrag, dass die Online-Auftritte der Öffentlich-rechtlichen sich auf audiovisuelle Medien konzentrieren sollen, um eine Verzerrung der Grenzen zwischen Fernsehsender und Zeitungsverleger zu verhindern. Außerdem sind die Inhalte der Mediatheken künftig länger abrufbar, als nur sieben